Eine Psychiatrie ohne Zwang ist möglich - und notwendig
Dirk Richter ist sicher: Die Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie sind mit den Menschenrechten nicht zu vereinbaren und widersprechen dem Inklusionsansatz der UN-Behindertenrechtskonvention.
Kann eine psychische Erkrankung Zwang begründen? Dirk Richter meint: Nein. Was psychische Krankheit bedeutet, wird soziokulturell vermittelt und rechtfertigt keine Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie. Auch die ethisch-rechtlichen Bedingungen für die Anwendung von Zwang können im Lichte der Forschung keinen Bestand haben. Gegen den Willen der betroffenen Person kann keine Unterbringung und keine Zwangsbehandlung legitimiert werden. Es gibt ein Recht auf Selbstbestimmung und damit auch auf Nichtbehandlung. Das Buch vermittelt streitbare Thesen gut durchdacht, wissenschaftlich fundiert und mit praktischen Ideen für eine Psychiatrie ohne Zwang.