Das öffentliche Recht ist auch eine Verantwortungsordnung. Es ordnet die Verantwortung der Einzelnen gegenüber der Gesellschaft, die Verantwortung des Staates gegenüber der Bevölkerung, anderen Staaten und der Umwelt, und jene der heutigen Generation gegenüber den folgenden - oder unterlässt dies bisweilen gerade. Die Beiträge des Tagungsbandes analysieren den Begriff der Verantwortung aus verschiedensten Perspektiven und stellen die rechtliche Strukturierung von Verantwortung in vielfältigen Sachgebieten dar. Besondere Schwerpunkte bilden aktuelle Fragen wie die Zuweisung von Verantwortung im Umweltbereich sowie die Verantwortung der Rechtswissenschaftler:innen.