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Das neue Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das mit Gesetz vom 18. August 2021 umfänglich geändert wurde, dient dazu, die Erfüllung nationaler, europäischer und internationaler Klima-Zielvorgaben zu erreichen, insbesondere die Verringerung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius. Zugleich soll damit auch das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 verfolgt werden.
Letzterem Ziel dient auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Es bildet die Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen und ist vor allem für solche industriellen Tätigkeiten relevant, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden.
In engem Zusammenhang mit KSG und TEHG steht das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses Gesetz soll die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen schaffen und für eine Bepreisung dieser Emissionen sorgen, soweit diese Emissionen nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Damit soll das Gesetz zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, einschließlich des langfristigen Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2050, und zur Erreichung der Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
Der neue Handkommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung dieser drei zentralen Klimaschutzgesetze.
In einer dem Kommentar vorangestellten Einführung wird dabei ein kompakter systematischer Überblick zum gesamten internationalen und nationalen Klimaschutzrecht gegeben. Außerdem wird das Zusammenwirken der drei Regelungswerke KSG, TEHG und BEHG dargestellt.
Vorteile auf einen Blickdrei fundierte Kommentierungen in einem BandBerücksichtigung internationaler und europäischer Klimaschutzvorgaben sowie der Klimaschutz-Entscheidung des BVerfG vom 24. März 2021 und dem Änderungsgesetz vom 18. August 2021systematische Einführung in das Klimaschutzrecht
Zielgruppe
Alle im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiarinnen und -justitiare, Verbände, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und die Verwaltungsrichterschaft.