Das SGB IV enthält grundlegende Regelungen für die Sozialversicherung. Die Vorschriften gelten dementsprechend für die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Pflegeversicherung. In Teilen werden auch Regelungen für die Arbeitsförderung sowie für die Grundsicherung getroffen.
Im Gesetz werden grundlegende Begrifflichkeiten, die für alle Zweige der Sozialversicherung relevant sind, definiert sowie Abläufe einheitlich geregelt.
Somit ist das Werk für alle diejenigen wichtig, die sich mit den verschiedenen og. Sozialversicherungszweigen befassen.
Die aktuellen Änderungen durch das 6. SGB IV Änderungsgesetz vom September 2016, wie z.B. die Neuerungen im Meldeverfahren zur Sozialversicherung, die gesetzliche Verankerung der Betriebsnummer und die Neueinführung der Absendernummer sind bereits berücksichtigt.
Das SGB IV enthält grundlegende Regelungen für die Sozialversicherung. Die Vorschriften gelten dementsprechend für die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Pflegeversicherung. In Teilen werden auch Regelungen für die Arbeitsförderung, Sozialhilfe und Grundsicherung getroffen.
Das Gesetz definiert wichtige Begrifflichkeiten, die für alle Zweige der Sozialversicherung relevant sind, und regelt Abläufe einheitlich. Der vorliegende Kommentar erläutert, orientiert an den Bedürfnissen der Praxis, diese »gemeinsamen Vorschriften« fundiert und kompetent. Somit ist das Werk für alle diejenigen wichtig, die sich mit den verschiedenen og. Sozialversicherungszweigen befassen und hierzu zuverlässige und fachkundig aufbereitete Informationen benötigen.
Der in dieser Auflage erstmals als eigenständiger Kommentarband erscheinende Titel berücksichtigt insbesondere die aktuellen Änderungen durch das 6. SGB IV Änderungsgesetz vom November 2016 und das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz vom April 2017 sowie die neueste Rechtsprechung.
Herausgeber:
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena,
Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vors. Richter am Bundessozialgericht.
Autoren:
Prof. Gerd Bigge, Dozent, Lehrbeauftragter Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Bonn,
Dirk Dahm, Verwaltungsdirektor a.D., Bochum,
Helmut Dankelmann, Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Münster,
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena,
Prof. Dr. Jens Löcher, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, Wiesbaden,
Prof. Dr. Andreas Marschner, Publizist für Arbeits- und Sozialrecht, Berlin.